Grundsätzlich ist es richtig, wenn die Stadt Bauland im Baurecht abgibt, statt zu verkaufen. Die Ausgestaltung des Baurechts für den Bau eines Hochhauses in Chur City West lehnt die FLG jedoch ab. Der Baurechtszins für die Immobiliengesellschaft City West wurde viel zu niedrig angesetzt. In einer Phase, in der die Stadt Chur vor finanziellen Herausforderungen steht, entgehen ihr dadurch wichtige Einnahmen. Ein so tiefer Baurechtzins müsste zumindest mit Auflagen für bezahlbaren Wohnraum oder städtebaulichen Qualitäten verknüpft werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die FLG die Vorlage abzulehnen und somit Neuverhandlungen aufzunehmen.